Ehegattenunterhalt – Lebenspartnern – Kindesunterhalt – Kindergeld Familienunterhalt – Trennungsunterhalt – nachehelicher Unterhalt 2022
Maßgeblich ist immer der individuelle bzw. konkrete Bedarf, den es zu ermitteln gilt. Im Land Brandenburg sind die „Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes“ bei der Ermittlung des Unterhaltes zu beachten. Jedoch bietet gerade der Unterhalt Verhandlungsspielraum.
Für minderjährige Kinder werden sich der Mindestunterhalt 2022 und die Bedarfssätze beim Kindesunterhalt erhöhen.
Das Kindergeld ist (teilweise) anzurechnen. Der tatsächliche Bedarf ist ebenfalls zu berücksichtigen. Weder die „Düsseldorfer Tabelle“ noch die „Brandenburger Unterhaltsleitlinien“ sind schematisch anzuwenden.
Im Rahmen meiner Beratung bei der Scheidung in Berlin, Potsdam oder Brandenburg ermittele ich den Unterhaltsanspruch 2022 sowie die eventuelle Berücksichtigung berufsbedingter Aufwendungen, denn der Unterhaltsschuldner darf auch nicht über die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit überfordert werden.
Familienanwalt Unterhalt Potsdam
Familienrecht – Heike-Maria Bretschneider
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