Ehegattenunterhalt – Lebenspartnern – Kindesunterhalt – Kindergeld Familienunterhalt – Trennungsunterhalt – nachehelicher Unterhalt 2024
Maßgeblich ist immer der individuelle bzw. konkrete Bedarf, den es zu ermitteln gilt. Im Land Brandenburg sind die „Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes“ bei der Ermittlung des Unterhaltes zu beachten. Jedoch bietet gerade der Unterhalt Verhandlungsspielraum.
Für den Unterhalt 2024 ist allerdings festzuhalten, dass sich die Wertansätze (und damit der Unterhaltsanpruch) deutlich erhöht haben.
Für minderjährige Kinder werden sich der Mindestunterhalt und die Bedarfssätze beim Kindesunterhalt erhöhen.
Das Kindergeld ist (teilweise) anzurechnen ist. Der tatsächliche Bedarf eines Kindes ist bei Abweichungen vom „Normbedarf“ ebenfalls zu berücksichtigen. Weder die „Düsseldorfer Tabelle“ noch die „Brandenburger Unterhaltsleitlinien“ sind schematisch anzuwenden.
Im Rahmen meiner Beratung bei der Scheidung in Berlin, Potsdam oder Brandenburg ermittele ich den Unterhaltsanspruch 2024 sowie die eventuelle Berücksichtigung berufsbedingter Aufwendungen, denn der Unterhaltsschuldner darf auch nicht über die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit überfordert werden.
Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt – Mindestunterhalt, Kindesunterhalt und Unterhalt 2024 neu berechnen
Familienanwalt Potsdam – Familienrecht – Heike-Maria Bretschneider
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