Die Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarung
Die Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarung wird meist
- nach der Trennung jedoch
- zeitlich vor der Scheidung vereinbart.
Hierbei werden meist Regelungen
- zu den Kindern (Umgang, Unterhalt) sowie
- zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen
- während der Trennungsphase (Trennungsfolgenvereinbarung bzw. Trennungsvereinbarung)
- und dem Zeitraum ab der Scheidung (Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Scheidungsvereinbarung)
schon vor dem eigentlichen Scheidungstermin getroffen.
Regelungsinhalte sind häufig: Kindesumgang (Wechselmodell?), Kindesunterhalt, Aufteilung der Vermögenswerte, Aufteilung der Schulden, Familienwohnung, Familienheim, Immobilie und Immobilienkredit, Familien-PKW, Beendigung oder Übernahme von Verträgen, Unterhalt, Übertragung von Nutzungsrechten unabhängig von der Frage des Eigentums etc….