Scheidung mit Wohnsitz Potsdam
Potsdam Scheidung: Wohnen Sie und ihre minderjährigen Kinder in Potsdam oder den eingemeindeten Stadtteilen? Denken Sie über eine schnelle Scheidung nach?
Wussten Sie, dass Sie beim Familiengericht die Scheidung nur wirksam über einen Rechtsanwalt beantragen können? Anders formuliert: Eine Scheidung ohne mindestens einen Anwalt kann es aus gesetzlichen Gründen (§114 FamFG) nicht geben.
Voraussichtlich ist das Familiengericht am Amtsgericht Potsdam für Sie zuständig. Das Familiengericht wird in der Umgangssprache manchmal auch als Abteilung oder Kammer für Familiensachen am Amtsgericht Potsdam bezeichnet. In der Nähe des Amtsgerichts Potsdam finden Sie auch mein Büro.
Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit ist in der Regel zunächst der Aufenhaltsort der minderjährigen Kinder! Ansonsten gilt:
Scheidung beantragen
Nach den gesetzlichen Regeln (§114 FamFG) ist der Scheidungsantrag durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht) einzureichen.
Meine Aufgaben
Als Anwältin im Familienrecht prüfe ich für Sie alle Voraussetzungen für eine schnelle Scheidung. Ich reiche Ihren Scheidungsantrag bei dem für Sie örtlich zuständigen Familiengericht ein und betreue Sie als Familienanwältin umfassend bei Ihrer Scheidung und den damit verbundenen Angelegenheiten.
Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen rund um Trennung und Scheidung können wir in einer Erstberatung zum Festpreis bei mir ausführlich und lösungsorientiert besprechen.
Zuständiges Familiengericht (Prüfschema)
Im Scheidungsfalle richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 122 FamFG. Diese Regelungen lauten:
Ausschließlich zuständig ist in dieser absteigenden Rangfolge:
- das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
- das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
- das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
- das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
- das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
- das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.
Potsdam Scheidung – Zusammenfassung:
Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit Ihrer Ehescheidung ist daher in der Regel zunächst der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder! Leben keine minderjährigen Kinder bei einem Ehegatte, ist das Gericht zuständig, in dem beide Ehegatten zuletzt gewohnt haben, wenn in diesem Bezirk weiterhin wenigstens ein Ehegatte lebt. Fehlt es auch an dieser Voraussetzung, ist der Ort des Antragsgegners maßgeblich.
„Kontakt zu Rechtsanwältin Heike-Maria Bretschneider“
Schopenhauerstraße 19a (Villa Persius), 14467 Potsdam
E-mail: bretschneider-familienrecht-potsdam@web.de
Tel: 0331- 740 000 77
Faire Trennung – typische Fragestellungen – Erstberatung zum Festpreis
Ich biete Ihnen eine Erstberatung an, in der wir alle rechtlich und wirtschaftlich relevanten Fragen rund um die Trennung konzentriert besprechen.
Rufen Sie mich an. Tel 0331-740 000 77.
Die Trennung vom Ex-Partner – das Getrenntleben von Ehegatten und Lebenspartnern als Scheidungsvoraussetzung – Nachweis der Zerrüttung der Ehe oder Lebenspartnerschaft- das Trennungsjahr bei einvernehmlicher Scheidung – die dreijährige Trennungsphase – Härtefallscheidung – was ist im Trennungsfall zu beachten – Trennung mit Kind – Kindesunterhalt bei Trennung – Kindesunterhalt wird nicht bezahlt – Trennungsunterhalt – Trennungsstress mit dem Ex – Zerrüttung – Trennung in der gemeinsamen Wohnung – welches Gericht ist zuständig – wo gibt es Hilfe in der Übergangszeit – welche Fallstricke lauern.