Mindestunterhalt Kinder 2024 – Bedeutung
Minderjährige Kinder haben gemäß § 1612 a BGB einen Anspruch auf Gewährung von Mindestunterhalt gegen ihre beiden Elternteile.
Mindestunterhalt Kinder 2024 – Höhe
Je nach Kindesalter variiert die Höhe des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder. Bei Volljährigen greifen andere Regeln. Die Daten der Düsseldorfer Tabelle lauten:
- Die Höhe des Mindestunterhalts ist vom Alter des minderjährigen Kindes abhängig.
- Für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre beträgt der Mindestunterhalt 480 €, wobei davon das halbe Kindergeld noch abzuziehen ist (tatsächlicher Zahlbetrag Mindestunterhalt).
- Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahre beträgt der Mindestunterhalt 551 €, wobei davon das halbe Kindergeld noch abzuziehen ist (tatsächlicher Zahlbetrag Mindestunterhalt).
- Für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahre beträgt der Mindestunterhalt 645 €, wobei davon das halbe Kindergeld noch abzuziehen ist (tatsächlicher Zahlbetrag Mindestunterhalt).
- Anschließend EUR 689
- Für Brandenburg gelten die speziellen Regeln des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes
Mindestunterhalt Kinder 2024 – wer muß bezahlen
Aus Sicht des Staates ist das Kind in seinem Unterhaltsanspruch zu schützen. Mindestunterhalt als untere Grenze ist dann zu bezahlen, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Elternteils weniger als 2.100 € beträgt (Düsseldorfer Tabelle). Darüber ist ein höherer Unterhalt an das Kind zu bezahlen.
Wenn ein Elternteil den geschuldeten Unterhalt / Mindestunterhalt nicht oder nur teilweise (weniger als Mindestunterhalt) bezahlt, besteht für den anderen (versorgenden) Elternteil die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss zu stellen.