Haus und Kredit

Kluge Lösungen für Haus und Kredit bei Trennung und Scheidung

Immobilienstrategien für selbstgenutzes und vermietetes bzw. fremdgenutztes Immobilieneigentum – Familienwohnung – Steuerfalle § 23 EStG umschiffen


Haus und Kredit – die Immobilie oder die WEG-Anteile bei Scheidung – wer bekommt das Eigentum am Eigenheim oder Eigentumswohnung – wer bekommt die Mieterlöse – wer bezahlt den Immobilienkredit bzw. Hauskredit bei Scheidung und das WEG-Hausgeld Wohngeld – wie reagiert die Bank auf das Thema Schuldhaftentlassung aus dem Bankkredit – Haus, Familienwohnung und Bankkredit bei Scheidung – Regelungen zum Güterstand bzw. Regelungen im Ehevertrag – wer kann das Haus und den Hauskredit alleine übernehmen?

Haus und Kredit – wer darf das Eigenheim nutzen und wer trägt die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Instandhaltungsrücklage und örtliche Gebühren. Ist eine Miete zu zahlen. Droht eine Steuerlast?

Die emotionale Bindung an eine Immobilie verhindert in der ersten Trennungsphase manchmal sachgerechte Lösungen. Es fällt schwer, wirtschaftliche Realitäten, Emotionen und rechtliche Erfordernisse zur Deckung zu bringen. Als guter Familienanwalt sprechen wir bei Trennung und Scheidung natürlich auch über die Themen Familienimmobilie, Hauskredit, Nutzungsvorteil, Verkehrswert oder Haftungsfreistellung aus dem Immobilienkredit etc., damit Sie die Risiken und Chancen einer Immobilie bei Scheidung gut einschätzen können.

Steht die bisher als Familienwohnung genutzte Immobilie im gemeinsamen Eigentum laut Grundbuch? Ist ggf. geplant, die Immobilie oder Immobilienanteile  auf den anderen Miteigentümer zu übertragen?

Dann Vorsicht – Steuerfalle § 23 EStG!
Schützen Sie Ihr Vermögen und prüfen Sie (mit Ihrem Steuerberater) bereits vor dem Auszugstermins eines Ehepartners den Ablauf der in § 23 EStG genannten Fristen.

Richtig kompliziert wird es, wenn Immobilien steuerlich einem Betriebsvermögen zuzuordnen sind und wenn diesem Betrieb bei Scheidung die „steuerliche Auflösung“ droht (z.Bsp. Vermögensauseinandersetzung durch Auflösung einer GbR, OHG oder KG der Eheleute). Dieser Satz klingt zunächst harmlos – kann bei fehlerhafter Gestaltung aber erhebliche steuerliche Belastungen zur Unzeit auslösen. Damit Sie unnötige steuerliche Risiken und Belastungen rechtzeitig vermeiden ist daher die Begleitung des Scheidungsverfahren durch Ihren Steuerberater erforderlich – so lassen sich viele Untiefen clever umgehen.
Als Scheidungsanwältin leiste ich keine Steuerberatung.
Meine Aufgabe liegt vielmehr in der qualifizierten rechtlichen und persönlichen Beratung rund um Ihre Scheidung und den daraus entstehenden familienrechtlichen und finanziellen Fragestellungen.

Erstberatung zur Scheidungsimmobilie, Bankkredit und Nutzungsrechten an der Familienwohnung:
Rechtsanwältin im Familienrecht – Heike-Maria Bretschneider
Termin + Erstkontakt  – Tel. 0331 74000077    |    Kontakt