Erstberatung

Familienrechtliche Erstberatung

Im Rahmen der Erstberatung im Familienrecht besprechen wir Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um Trennung und Scheidung bzw. bei Beendigung der Lebenspartnerschaft.
Mit diesem Wissensvorsprung gewinnen Sie mehr Lösungskompetenz.
So können Sie zum Beispiel unberechtigte Ansprüche früh abwehren.
Rufen Sie mich an.
Tel. 0331- 740 000 77

Räumliche Trennung unter Aufrechterhaltung der Ehe oder doch die Scheidung – wo liegen die Vorteile, Nachteile, Chancen und Risiken im Falle Ihrer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft?

Welche Vorteile bietet eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und wie kann diese wirksam vereinbart werden.

Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Umgangsrecht, gemeinsamer Mietvertrag, gemeinsame Kredite oder gemeinsames Eigentum (Immobilie, Haus und Kredit), schnelle einvernehmliche Scheidung  – wie gestalten?

Damit Sie Ihre Situation in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht besser beurteilen können biete ich Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Erstberatung an.

Eine rechtlich komplexe und vollständige familienrechtliche Berechnung oder ein komplexes Unterhaltsgutachten mit all seinen theoretisch denkbaren Verästelungen wird in meiner Erstberatung nicht erstellt.

Vielmehr werden wir – im Sinne eines ersten Gesamtüberblicks – gemeinsam die „zentralen finanziellen und rechtlichen Hausnummern“ ermitteln und zielorientiert bewerten.
Damit Sie sich nicht im Scheidungsdickicht verlieren; sondern vielmehr früh erkennen, wo Sie jetzt und in Zukunft in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht voraussichtlich stehen.

Kosten der Erstberatung im Familienrecht

Was kostet ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt für Familienrecht – Kosten der Erstberatung beim Scheidungsanwalt Potsdam?
Sie sind bei den Kosten durch § 34 Abs. 1 RVG geschützt.

Die Kosten für Verbraucher betragen demnach maximal
netto 190,00 Euro
zzgl. Mehrwertsteuer (19%=36,10 Euro)
und damit 226,10 Euro
für ein erstes individuelles Beratungsgespräch, auf dass ich mich gut für Sie vorbereite. EC-Kartenzahlung im Termin ist möglich.

Arbeitslose, Geringverdiener und Empfänger von sozialen Leistungen haben eventuell Anspruch auf Beratungshilfe durch das Amtsgericht. Bitte lassen Sie sich hierzu im Vorfeld einer Terminsvereinbarung von ihrem zuständigen Amtsgericht beraten (Amtsgericht Potsdam Tel. 0331/2017-2264).

Terminvereinbarung Erstberatung vor Scheidung

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